Mit Verwunderung haben die Abgeordneten Carolina Trautner, Leo Dietz und Manuel Knoll, die für den Landkreis Augsburg im Landtag sitzen, den Zeitungsartikel vom 26. Februar 2025 „Kommunen fürchten noch mehr Bürokratie“ zur Kenntnis genommen. Darin werden Befürchtungen dargestellt, das Zweite Modernisierungsgesetz würde dafür sorgen, dass bei öffentlichen Vergaben mehr Bürokratie entsteht. Die Abgeordneten sind sich einig, dass das genaue Gegenteil der Fall ist, weswegen sie sich zur Klarstellung an das Bayerische Innenministerium gewandt haben.
In der Antwort von Staatssekretär Sandro Kirchner wird ausgeführt, dass Direktaufträge ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens bei Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 250.000 Euro, Direktaufträge ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens bei Liefer-, Dienst und freiberuflichen Leistungen bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro zulässig sind.
Weiterhin wird klargestellt, dass bei der Änderung der Vergabegrundsätze im Jahr 2018 die Wertgrenzen noch bei 5.000 Euro (Bauleistungen), 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) und 10.000 Euro (freiberufliche Leistungen) lagen.
„Unser Ziel war stets, die Grenzen für unbürokratische Direktaufträge zu vervielfachen und die Handlungsspielträume der Kommunen spürbar zu erweitern. Mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz haben wir diesen Weg konsequent fortgesetzt“, sind sich Trautner, Dietz und Knoll einig.
Nach den Ausführungen von Staatssekretär Kirchner ist es auch nicht richtig, dass Direktaufträge mit einer Ausschreibungspflicht ab dem ersten Euro verbunden sind und die vor dem neuen Gesetz bereits möglichen Direktaufträge nicht mehr durchführbar seien. Es wurde lediglich klargestellt, dass auch bei Direktaufträgen der Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten ist und Korruptions- oder Manipulationsgefahren zu minimieren sind. Dies galt aber schon vor dem Zweiten Modernisierungsgesetz.
Die Abgeordneten führen dazu aus: „Unsere Kommunen können, wie bisher auch, selbst entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, um diese Grundsätze einzuhalten.“ Dabei liege es auf der Hand, dass es einen Unterschied macht, ob etwa nur ein Bürostuhl angeschafft wird oder eine ganze Behörde mit neuen Bürostühlen ausgestattet wird. So könne im Fall einer Einzelanschaffung der Blick in den Katalog eines Ausstatters genügen, während es bei der Ausstattung eines kompletten Amtes sinnvoll sein kann, Preise und Konditionen zu vergleichen sowie Angebote einzuholen. Je nach Eigenart des Auftrags kann eine formlose Abfrage bei unterschiedlichen Anbietern, eine Internetrecherche oder eine Veröffentlichung im Bayerischen Vergabeportal in Betracht kommen.
Bei Direktaufträgen wird lediglich vorgeschrieben, dass zwischen mehreren beauftragten Unternehmen gewechselt werden muss, was einer möglichen Korruption vorbeugt, und schon vor dem Zweiten Modernisierungsgesetz galt.
„Auch im Hinblick auf die Dokumentationspflichten wurden im Landtag keine neuen Bürokratieauflagen geschaffen“, so Trautner. Knoll, der auch Mitglied im Haushaltsauschuss ist, führt dazu aus: „Der Auftraggeber kann auch hier eigenverantwortlich entscheiden, nach der Maßgabe: je geringfügiger der Auftrag und die wirtschaftliche Bedeutung des Auftrags, desto geringer der Dokumentationsaufwand.“ Das Mindestmaß an Dokumentation geht dabei nicht über die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie hinaus.
Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass Direktaufträge weiter möglich sind und eben kein wettbewerbliches Verfahren hierfür neu eingeführt wurde.