Neue Feuerwehrförderung des Freistaats stärkt Ehrenamt

Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes auf den Weg gebracht. Ein zentraler Punkt der Änderung ist die Anhebung der Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst von 65 auf 67 Jahre. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Feuerwehrarbeit optimiert und ein wichtiges Helferpotenzial auch in Zukunft gesichert werden. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung an den Bayerischen Landtag übermittelt.

„Die  Entscheidung des Ministerrats für die Erhöhung der Altersgrenze zeigt, welchen Stellenwert das Ehrenamt in der Feuerwehr für den Freistaat hat“, erklärt die frühere Sozialministerin und Landtagsabgeordnete Carolina Trautner „Gerade in ländlicheren Gemeinden und Stadtteilen sind diese Feuerwehrleute unverzichtbar und es ist nur gerecht, dass sie mit dieser Maßnahme die Möglichkeit bekommen sollen, auch über das 65. Lebensjahr hinaus bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen.“

Darüber hinaus begrüßt Trautner ausdrücklich die geplante Regelung, dass Landkreise künftig Ausbildern Entschädigungen zahlen können sollen. Insbesondere für kleinere Kommunen seien Ausbilder oft die Grundlage für eine gute Ausbildung und durch diese Regelung werde das wichtige Engagement auf Landkreisebene gestärkt.

„Mit diesen Anpassungen wollen wir den Bedürfnissen der Feuerwehr entgegenkommen und sicherstellen, dass der Feuerwehrdienst in Bayern auch weiterhin auf hohem Niveau durchgeführt werden kann.“, führt Trautner weiter aus.

Die Novelle sieht auch vor, dass Gemeinden künftig Ersatz für entstehende Kosten bei Fehlalarmen durch moderne Notrufsysteme wie Smartphones und Smartwatches verlangen können.

Nachdem bereits zu Beginn des Jahres die finanziellen Rahmenbedingungen für die Feuerwehren verbessert wurden, sieht Trautner mit der Anhebung der Altersgrenze die Feuerwehren gut für die zukünftigen Aufgaben gewappnet.

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