Wie der Bayerische Finanzminister Dr. Markus Söder nun mitteilte, bleibt den Volksfestbedienungen auch 2017 mehr Netto vom Brutto. Hintergrund ist, dass der Freistaat Bayern nach Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern den sogenannten permanenten Lohnsteuerjahresausgleich für Servicekräfte auf Volksfesten anordnen kann. Der Bund hatte diese Regelung eigentlich 2011 abgeschafft.
Wenn nämlich der Arbeitslohn nur – wie bei Volksfesten – während eines sehr kurzen Zeitraums gezahlt wird, ergibt sich normalerweise ein viel zu hoher Lohnsteuerabzug. Mit dem permanenten Lohnsteuerjahresausgleich wird dies abgefedert. Die endgültige Steuer wird dabei nach Ablauf des Kalenderjahres bei der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt festgesetzt. Diese Regelung gilt wie bisher für unbeschränkt steuerpflichtige kurzfristig Beschäftigte auf Volksfesten, womit eine faire Besteuerung sicher gestellt ist.
Die Landtagsabgeordnete Carolina Trautner räumt dieser Regelung einen hohen Stellenwert ein: „Unsere Volksfeste sind ein Aushängeschild unserer bayerischen Heimat. Deshalb muss die Steuerbelastung angemessen bleiben, damit Festwirte und Schausteller auch künftig attraktive Arbeitgeber sind.“
Gleichzeitig zeichnet sich eine dauerhafte Lösung ab. Der Bundesrat hat dank des Einsatzes der Bayerischen Staatsregierung eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, die im Wesentlichen der bayerischen Sonderregelung entspricht. Diese muss nun noch der Deutsche Bundestag beschließen.