Zur beschlossenen 10-H-Regelung erklärt die Landtagsabgeordnete Carolina Trautner:
„Windkraftanlagen haben sich in den vergangenen Jahren sehr stark verändert. Während ein Windrad in der Vergangenheit ungefähr 80 Meter hoch war, können diese heute eine Höhe von bis zu 220 Metern erreichen. Aus diesem Grund war es nötig, die Anliegen der Betroffenen entsprechend zu berücksichtigen. Für mich geht es nicht darum, Windkraftanlagen zu verhindern, sondern vielmehr um einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Investoren und denjenigen, die von Windrädern betroffen sind.
Dabei wird es auch in Zukunft möglich sein, Windkraftanlagen in Bayern zu errichten. Gemeinden bekommen grundsätzlich die Möglichkeit, in ihren Bebauungsplänen von der 10-H-Regelung abzuweichen und geringere Abstände festzusetzen, wenn die Beteiligten vor Ort damit einverstanden sind. Wir haben eine kommunalfreundliche Regelung getroffen, die die Bürgerbeteiligung verbessert. Wenn die Beteiligten dafür sind, kann ein Windpark entstehen, obwohl die Mindestabstände eben nicht eingehalten werden. Es ist der richtige Weg, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zu beteiligen. Nur wenn hier die nötige Akzeptanz für ein Projekt gegeben ist, ergibt es einen Sinn, die Pläne voranzutreiben. Ein Ausbau der Windkraft ohne rechtlichen Schutz der Menschen und gegen den Willen der Mehrheit darf nicht Grundlage der Energiewende in Bayern sein.“