Wie der Bayerische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter, mitteilt, stehen in den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Sozialer Zusammenhalt“, „Lebendige Zentren“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für ganz Bayern insgesamt 205 Millionen Euro für 444 Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Die örtliche Stimmkreisabgeordnete im Bayerischen Landtag, Carolina Trautner, freut sich zusammen mit den Bundestagsabgeordneten Dr. Florian Dorn, Hansjörg Durz und Stephan Stracke, dass davon unter anderem 2,1 Millionen Euro für das Stadtzentrum von Königsbrunn und 2,0 Millionen Euro für den Stadtkern von Schwabmünchen vorgesehen sind. „Die Städtebauförderung ist ein Erfolgsmodell – sie bringt neue Lebendigkeit in unsere Ortszentren und stärkt den Zusammenhalt vor Ort“, betont Bundestagsabgeordneter Hansjörg Durz. Trautner erläutert weiter, dass dies gut angelegte Investitionen seien: „Jeder Euro vom Staat löst rund sieben Euro an weiteren öffentlichen und privaten Investitionen aus – das ist Wirtschaftsförderung mit doppeltem Nutzen.“
„Mit Mitteln aus der Städtebauförderung unterstützen der Bund und der Freistaat Bayern die Kommunen in den drei Bund-Länder-Programmen bei der baulichen Anpassung der städtischen Infrastruktur, die Wiedernutzung von Industrie-, Gewerbe- oder Militärbrachen, beim Erhalt und der Wiederbelebung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung“, erläutern Dorn und Stracke.
„Die Städte Königsbrunn und Schwabmünchen haben bereits in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um ihre Zentren attraktiv zu gestalten. Mit den neuen Förderzusagen können die eingeschlagenen Wege fortgesetzt werden. Zudem freut uns, dass Bobingen aus dem Programm für sozialen Zusammenhalt und auch die Lechfeldgemeinden gefördert werden“, sind sich die Landtagsabgeordnete Trautner und die Abgeordneten aus dem Deutschen Bundestag einig.
Die Förderungen im Einzelnen sind:
Stadt Bobingen: 30.000 Euro für Innenstadt mit Nord und Süd
Gemeinde Graben: 60.000 Euro: AGLechfeldgemeinden
Gemeinde Klosterlechfeld: 30.000 Euro: AGLechfeldgemeinden
Stadt Königsbrunn: 2.144.000 Euro: Stadtzentrum
Stadt Schwabmünchen: 2.000.000 Euro: Stadtkern
Gemeinde Untermeitingen: 30.000 Euro: AGLechfeldgemeinden
Wie die Landtagsabgeordnete und frühere Sozialministerin Carolina Trautner mitgeteilt hat, wurde in der Bayerischen Landesstiftung beschlossen, die Sanierung und Umnutzung des Alten Rathauses in Schwabmünchen mit 35.500 Euro zu unterstützen. Künftig soll das Alte Rathaus in der Stadtmitte als Bürgerhaus und mit Gastronomie genutzt werden.
Carolina Trautner freut sich über die positive Nachricht für das Baudenkmal: „Die Stadt Schwabmünchen unternimmt sehr viel, um die Innenstadt noch attraktiver zu gestalten. Die Sanierung und Umnutzung des Alten Rathauses ist ganz sicher ein wesentlicher Bestandteil davon. Für die Schwabmünchner wird das ein Highlight werden und die Innenstadt nachhaltig stärken!“
Die Bewilligung des Zuschusses führt sie auf die regionale Bedeutung des Baudenkmals zurück.
Wie die Landtagsabgeordnete und frühere Sozialministerin Carolina Trautner mitteilte, hat die Bayerische Landesstiftung in ihrer letzten Sitzung beschlossen, den Bau eines teilstationären Kinder- und Jugendhospizes der Stiftung Bunter Kreis in Stadtbergen mit 483.000 Euro zu unterstützen.
Mit dem sogenannten Brückenhaus soll die bedarfsgerechte und palliative Versorgung in Bayerisch –Schwaben spürbar verbessert werden, was auch ein dringendes Anliegen der bayerischen Gesundheitspolitik ist.
Carolina Trautner, die selbst Mitglied im Stiftungsrat der Landesstiftung ist, freute sich über den positiven Beschluss und die Förderzusage: „Das Projekt des Bunten Kreises am Ziegelstadel verdient unsere volle Unterstützung. Hier wird für die betroffenen Familien ein wichtiges Entlastungsangebot geschaffen und die Lebens- sowie Versorgungsqualität damit immens verbessert.“


Medizin-Studienplätze sind rar: Da es viel mehr Bewerber gibt, ist der aktuelle Ärztemangel hausgemacht. Die übrigen Bundesländer tun nicht so viel für die Mediziner-Ausbildung wie Bayern: in Bremen etwa gibt es keinen einzigen Medizin-Studienplatz. Die Zahl der Studienplätze könnte aber auch dadurch steigen, dass die Unis ihre Kapazitäten aufstocken. Limitierend wirkt bisher der klinische Teil des Medizinstudiums, der die Anzahl der Studienplätze mit definiert. Klinischer Teil bedeutet stationärer Bereich, was nicht mehr die Realität der Medizinerpraxis widerspiegelt. Denn immense Liegezeiten und stationäre Behandlungen von Kleinigkeiten sind passé! Die häufigen "kleineren" Behandlungen und Eingriffe werden heute ambulant erbracht. Hochschulambulanzen gewährleisten den freien Zugang für alle Patienten. Ohne den Flaschenhals Krankenhausbetten können die Zulassungszahlen erhöht werden. So wird die Mediziner-Ausbildung ambulanter und realitätsbezogener. Und die Zahl der Studienplätze kann steigen!
Historisch gewachsen wird in Bayern klinische Geburtshilfe zu 80% von freiberuflichen Beleghebammen geleistet. Bundesweit liegt dieser Anteil nur bei rund 20%. Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen die rund 19.000 bundesweit freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Am 2.4.2025 gab es zu diesem Hebammenhilfevertrag einen Schiedsspruch, der die Einkommenssituation der Beleg-Hebammen im Freistaat deutlich verschlechtert. Deren letzte Vergütungserhöhung liegt nun 7 Jahre zurück. Beleghebammen aber sind systemrelevant! Sie leisten Unverzichtbares für Frauen und junge Familien in einer extrem vulnerablen Lebensphase. Um zu verhindern, dass Beleg-Hebammen nun im großen Stil aus der Geburtshilfe aussteigen, bedürfen sie einer größeren finanziellen Wertschätzung! Dazu passt gut, dass der Weltgesundheitstag am 7.4.2025 unter dem Motto „Healthy beginnings, hopeful futures“ stand und der Geburtshilfe gewidmet war.
Im Bereich der Erwachsenenbildung hat es zuletzt viel Verunsicherung gegeben – einerseits wegen der Beschäftigung bislang selbständiger Dozentinnen und Dozenten, andererseits wegen der Umsatzsteuerpflicht. Diese beiden Problemfelder hätten – jedes für sich – verheerende Auswirkungen auf die Landschaft der Erwachsenenbildung in Bayern. Dass Bildungsangebote bezahlbar bleiben und Einrichtungen wie Lehrkräfte nicht überfordert werden, ist daher Ziel eines interfraktionellen Antrags, dem heute der Landtags-Ausschuss für Bildung und Kultus einstimmig zugestimmt hat. Der Antrag soll bei nächster Gelegenheit im Plenum beschlossen werden.
Die Landtagsabgeordnete Carolina Trautner begrüßt die darin enthaltenen Forderungen: „Das ist ganz im Sinne der Volkshochschulen. Folgt man den zuletzt vom Bundessozialgericht verschärften Kriterien, müssten die Einrichtungen der Erwachsenenbildung künftig nahezu alle Dozentinnen und Dozenten sozialversicherungspflichtig anstellen. Das würde die meisten Einrichtungen komplett überfordern, viele würden vermutlich ihren Betrieb einstellen. Gleichzeitig ist es auch nicht im Sinne der häufig nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten, für die flexiblere Modelle oftmals die bessere Wahl sind. Ich freue mich, dass wir im Bayerischen Landtag klare Kante zeigen. Der Bund muss pragmatische Lösungen schaffen und seine Gesetze praxistauglich anpassen. Wir wollen, dass die Lehrtätigkeiten weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbstständig ausgeübt werden können.“
Auch bei der Umsatzsteuerpflicht wünscht sich Trautner ein schnelles Handeln des Bundes: „Es wäre schade, wenn die Umsetzung der Europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie jetzt zulasten der Erwachsenenbildung geht. Der Ansatz, Erwachsenenbildung umsatzsteuerpflichtig und damit um 19 Prozent teurer zu machen, darf nicht erfolgreich sein. Volkshochschulkurse sind keine x-beliebige Dienstleistung, sondern dienen der Selbstbestimmung des Menschen und seinem Recht auf lebenslange Bildung.“ Wie Trautner betont, erarbeitet das Bundesfinanzministerium derzeit eine Erläuterung der Vorschriften, die den Interessen der Erwachsenenbildung entgegenkommt: „Beim Thema Umsatzsteuer bewegt sich also etwas. Die anhaltenden Proteste haben Wirkung gezeigt. In Zeiten, in denen lebenslanges Lernen propagiert wird, ist es doch geradezu absurd, wenn der Staat die Erwachsenenbildung künstlich verteuert. Sprachkurse, Fortbildungen und Co. müssen für alle bezahlbar bleiben. Dabei kommt es auf jeden Euro an.“
Die Steuerbefreiung für Einrichtungen der Erwachsenenbildung wurde zum 1. Januar 2025 aufgehoben, soweit es sich nicht um berufliche Bildung handelt. Anlass war die Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Der Bundesfinanzhof hatte festgestellt, dass die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen bisher unzureichend umgesetzt war. Nahezu zeitgleich hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung zur Selbständigkeit von Lehrkräften verschärft. Demnach könnte sich bei Dozentinnen und Dozenten immer öfter eine abhängige Beschäftigung ergeben, selbst bei geringem Stundenumfang.
Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes auf den Weg gebracht. Ein zentraler Punkt der Änderung ist die Anhebung der Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst von 65 auf 67 Jahre. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Feuerwehrarbeit optimiert und ein wichtiges Helferpotenzial auch in Zukunft gesichert werden. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung an den Bayerischen Landtag übermittelt.
„Die Entscheidung des Ministerrats für die Erhöhung der Altersgrenze zeigt, welchen Stellenwert das Ehrenamt in der Feuerwehr für den Freistaat hat“, erklärt die frühere Sozialministerin und Landtagsabgeordnete Carolina Trautner „Gerade in ländlicheren Gemeinden und Stadtteilen sind diese Feuerwehrleute unverzichtbar und es ist nur gerecht, dass sie mit dieser Maßnahme die Möglichkeit bekommen sollen, auch über das 65. Lebensjahr hinaus bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen.“
Darüber hinaus begrüßt Trautner ausdrücklich die geplante Regelung, dass Landkreise künftig Ausbildern Entschädigungen zahlen können sollen. Insbesondere für kleinere Kommunen seien Ausbilder oft die Grundlage für eine gute Ausbildung und durch diese Regelung werde das wichtige Engagement auf Landkreisebene gestärkt.
„Mit diesen Anpassungen wollen wir den Bedürfnissen der Feuerwehr entgegenkommen und sicherstellen, dass der Feuerwehrdienst in Bayern auch weiterhin auf hohem Niveau durchgeführt werden kann.“, führt Trautner weiter aus.
Die Novelle sieht auch vor, dass Gemeinden künftig Ersatz für entstehende Kosten bei Fehlalarmen durch moderne Notrufsysteme wie Smartphones und Smartwatches verlangen können.
Nachdem bereits zu Beginn des Jahres die finanziellen Rahmenbedingungen für die Feuerwehren verbessert wurden, sieht Trautner mit der Anhebung der Altersgrenze die Feuerwehren gut für die zukünftigen Aufgaben gewappnet.
Protecting Health/ProHealth - eine Gruppe um Nobelpreisträger Ferenc Krausz – hat sich zum Ziel gesetzt, unser Gesundheitssystem zu revolutionieren. Mit Hilfe modernster Techniken sollen nicht übertragbare Krankheiten vorhersagbar und schon vor ihrem Ausbruch behandelbar werden. Dazu sollen in Bayern 12 Jahre lang regelmäßig (mindestens jährlich) Blutproben von 100.000 Spendern genommen und durch Infrarotspektroskopie, Proteomik, Metabolomik sowie Künstliche Intelligenz analysiert und Molekularprofile erstellt werden.
Was wie Science fiction klingt, ist bereits möglich! Entwickelt werden kann so ein Gesundheitsscreening-Test für die Erkennung der großen Volkskrankheiten, etwa Krebs. Wir sind ethisch verpflichtet, den Menschen diese Segnungen zuteil werden zu lassen. Anders gewendet: Es ist ethisch nicht vertretbar, Menschen noch krank werden zu lassen, obwohl sich dies verhindern ließe! Wenn wir Prävention dank moderner Technologien neu denken, lässt sich sowohl Geld als auch viel menschliches Leid ersparen!
