Mit Verwunderung haben die Abgeordneten Carolina Trautner, Leo Dietz und Manuel Knoll, die für den Landkreis Augsburg im Landtag sitzen, den Zeitungsartikel vom 26. Februar 2025 „Kommunen fürchten noch mehr Bürokratie“ zur Kenntnis genommen. Darin werden Befürchtungen dargestellt, das Zweite Modernisierungsgesetz würde dafür sorgen, dass bei öffentlichen Vergaben mehr Bürokratie entsteht. Die Abgeordneten sind sich einig, dass das genaue Gegenteil der Fall ist, weswegen sie sich zur Klarstellung an das Bayerische Innenministerium gewandt haben.
In der Antwort von Staatssekretär Sandro Kirchner wird ausgeführt, dass Direktaufträge ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens bei Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 250.000 Euro, Direktaufträge ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens bei Liefer-, Dienst und freiberuflichen Leistungen bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro zulässig sind.
Weiterhin wird klargestellt, dass bei der Änderung der Vergabegrundsätze im Jahr 2018 die Wertgrenzen noch bei 5.000 Euro (Bauleistungen), 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) und 10.000 Euro (freiberufliche Leistungen) lagen.
„Unser Ziel war stets, die Grenzen für unbürokratische Direktaufträge zu vervielfachen und die Handlungsspielträume der Kommunen spürbar zu erweitern. Mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz haben wir diesen Weg konsequent fortgesetzt“, sind sich Trautner, Dietz und Knoll einig.
Nach den Ausführungen von Staatssekretär Kirchner ist es auch nicht richtig, dass Direktaufträge mit einer Ausschreibungspflicht ab dem ersten Euro verbunden sind und die vor dem neuen Gesetz bereits möglichen Direktaufträge nicht mehr durchführbar seien. Es wurde lediglich klargestellt, dass auch bei Direktaufträgen der Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten ist und Korruptions- oder Manipulationsgefahren zu minimieren sind. Dies galt aber schon vor dem Zweiten Modernisierungsgesetz.
Die Abgeordneten führen dazu aus: „Unsere Kommunen können, wie bisher auch, selbst entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, um diese Grundsätze einzuhalten.“ Dabei liege es auf der Hand, dass es einen Unterschied macht, ob etwa nur ein Bürostuhl angeschafft wird oder eine ganze Behörde mit neuen Bürostühlen ausgestattet wird. So könne im Fall einer Einzelanschaffung der Blick in den Katalog eines Ausstatters genügen, während es bei der Ausstattung eines kompletten Amtes sinnvoll sein kann, Preise und Konditionen zu vergleichen sowie Angebote einzuholen. Je nach Eigenart des Auftrags kann eine formlose Abfrage bei unterschiedlichen Anbietern, eine Internetrecherche oder eine Veröffentlichung im Bayerischen Vergabeportal in Betracht kommen.
Bei Direktaufträgen wird lediglich vorgeschrieben, dass zwischen mehreren beauftragten Unternehmen gewechselt werden muss, was einer möglichen Korruption vorbeugt, und schon vor dem Zweiten Modernisierungsgesetz galt.
„Auch im Hinblick auf die Dokumentationspflichten wurden im Landtag keine neuen Bürokratieauflagen geschaffen“, so Trautner. Knoll, der auch Mitglied im Haushaltsauschuss ist, führt dazu aus: „Der Auftraggeber kann auch hier eigenverantwortlich entscheiden, nach der Maßgabe: je geringfügiger der Auftrag und die wirtschaftliche Bedeutung des Auftrags, desto geringer der Dokumentationsaufwand.“ Das Mindestmaß an Dokumentation geht dabei nicht über die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie hinaus.
Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass Direktaufträge weiter möglich sind und eben kein wettbewerbliches Verfahren hierfür neu eingeführt wurde.
Schon jetzt ist der Fachkräftemangel in letztlich allen Bereichen des Gesundheitswesens massiv zu spüren. Dies wird sich nochmals erheblich verschärfen, wenn die Babyboomer in Rente gehen. Deshalb bedarf es Anreizen, sie länger im Arbeitsleben zu halten. Der GPA begrüßt daher den Plan, eine Aktiv-Rente einzuführen. In ihren Sondierungen haben Union und SPD am 8.3. „mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente“ vereinbart: „Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro/Monat steuerfrei.“ Für den, der über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, verdoppelt sich so der steuerliche Grundfreibetrag fast: von 12.084 auf 24.000 Euro. So lohnt sich der Verbleib im Job! Und unsere Gesellschaft muss nicht sofort und komplett auf die Erfahrung der bisherigen Leistungsträger verzichten. Richtig ist: wer länger arbeiten kann, soll das tun; wer länger arbeiten will, soll spürbar profitieren!
Unter dem Motto "Frauen sichtbar und gesund", das zum Schwerpunkthema Frauengesundheit passt, fand kürzlich ein Austausch zu Wechseljahren im beruflichen Umfeld im Bayerischen Gesundheitsministerium statt. Der Austausch diente auch als Ausgangspunkt für ein offenes Netzwerk zur Frauengesundheit in der Arbeitswelt, das künftig fachliche Impulse und das Weitergeben von Erfahrungen ermöglicht.
Leider ist die Thematik Wechseljahre immer noch zu sehr ein Tabuthema, weshalb Aufklärung, Sensibilisierung und Unterstützung in diesem Bereich dringend notwendig ist. In der Studie „MenoSupport“ wurden über 2.000 Frauen zum Thema Wechseljahre am Arbeitsplatz befragt. Dabei wurde deutlich, dass 57% sich mehr Unterstützungsangebote der Arbeitgeber wünschen. Trautners Dank gilt Gesundheitsministerin Judith Gerlach für diesen Impuls und interessante Diskussion.
Einen inspirierenden Tag in Regensburg mit unglaublich wertvollen Begegnungen durfte Carolina Trautner kürzlich verbringen. Ihr Dank gilt
Gerlinde Dubb und ihrem Team vom Pater-Rupert-Mayer-Zentrum sowie Ulrike Weimer und Lisa Pflamminger vom Blindeninstitut Regensburg und Dr. Max Loy von „sweet sweet smile - für Kinder, die uns brauchen e.V.“ für den spannenden fachlichen Austausch!
Wunderbar war auch der Besuch im Café Vielfalt der Lebenshilfe Regensburg e.V. , eine hochengagierte Belegschaft, die die Besucher mit leckerem Kuchen und Cappuccino bewirtete. Bewundernswert mit welcher Professionalität und Empathie an allen drei Einrichtungen Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützt und gefördert werden!
Dazu sagt Carolina Trautner: "Chapeau und Vergelt`s Gott!"
Die Ausschreibung für den Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2025 hat begonnen. Die bayerische Volksvertretung würdigt mit der Auszeichnung, die heuer ihr 25-jähriges Jubiläum feiern kann, wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema lautet diesmal „FRIEDEN FÖRDERN, FREIHEIT LEBEN, BRÜCKEN BAUEN – Ehrenamtliches Engagement für den Frieden“. Dies teilte die Landtagsabgeordnete Carolina Trautner mit.
Die Ausschreibung richtet sich an Vereine, Institutionen und Einzelpersonen, die sich mit ihren ehrenamtlich durchgeführten Projekten in besonderer Weise für den Erhalt und die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens in Freiheit einsetzen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 30. April 2025.
Kriegerische Auseinandersetzungen in Europa schienen lange der Vergangenheit anzugehören, der Glaube an eine friedliche Zukunft überwog. Die aktuelle geopolitische Lage belehrt uns leider eines Besseren und zeigt: Der Einsatz für den Frieden ist heute dringlicher denn je. Das Engagement für ein friedliches gesellschaftliches Miteinander von Bürgerinnen und Bürgern mit gegensätzlichen Auffassungen und unterschiedlichem Hintergrund ist eine wichtige Aufgabe.
Der Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2025 richtet sich deshalb an Vereine, Institutionen und Einzelpersonen, die sich mit ihren ehrenamtlich durchgeführten Projekten in besonderer Weise für den Erhalt und die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens in Freiheit einsetzen. Bewerben können sich zum Beispiel Ehrenamtliche, die sich für eine Friedensinitiative engagieren, sich mit ihrem Projekt um ein friedliches Miteinander durch Erinnerungsarbeit und um gewaltfreien Umgang kümmern oder mit ihrem Projekt Präventionsarbeit betreiben und Wege für eine friedliche Zukunft entwickeln.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einem Beirat unter dem Vorsitz von Landtagspräsidentin Ilse Aigner ausgewählt. Der Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2025 ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgeldes bleibt vorbehalten. Zudem kann das jeweilige Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden und für die Förderung des prämierten Projekts oder dessen Fortentwicklung einzusetzen.
Die Preisverleihung findet am 30. Oktober 2025 im Bayerischen Landtag statt.
Alle Informationen rund um die Bewerbung finden Sie auf der Internetseite www.buergerpreis-bayern.de oder Sie wenden sich an Frau Petra Thielen, Bayerischer Landtag | Landtagsamt, Maximilianeum, 81627 München, Telefon 089 4126-2685 oder buergerpreis-bayern@bayern.landtag.de.
Mit Fraktionsinitiativen von mehr als 90 Millionen Euro runden die Landtagsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN den Nachtragshaushalt 2025 ab, setzen eigene Schwerpunkte und regionale Impulse im ganzen Freistaat. Auch Stadtbergen profitiert kräftig: Wie die frühere Sozialministerin und Landtagsabgeordnete Carolina Trautner erläutert, kann sich der Bunte Kreis freuen, dass das geplante Kinderhospiz in Stadtbergen unterstützt wird. So sollen bayernweit drei Kinderhospize in Stadtbergen, Polling und Eichendorf insgesamt 690.000 Euro erhalten.
„Unser Einsatz für die Region hat sich gelohnt!“, freut sich Carolina Trautner. Deshalb ist es mir besonders wichtig, dass so das Projekt des Bunten Kreises am Ziegelhof von den Fraktionsinitiativen profitiert. Das zeigt, wie stark die Arbeit der CSU-Landtagsfraktion in der Region verwurzelt ist.“
Weiterhin betone Trautner, dass sich auch ihr Einsatz für das Fritz-Felsenstein-Haus gelohnt hat. So sollen zur Unterstützung des Neubaus am 2. Standort in Langweid am Lech, der als räumliche Ergänzung zu Königsbrunn umgesetzt wird, 200.000 Euro bereitgestellt werden. „Insbesondere auch als Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern freut mich die Unterstützung des Freistaats für das ganzheitliche Angebot aus Heilpädagogik und Therapie des Fritz-Felsenstein-Hauses, künftig auch in Langweid auf einem inklusiven Schulcampus gemeinsam mit der dortigen Grund- und Mittelschule.
Insgesamt dürfen sich 400 Projekte in ganz Bayern über Zuschüsse freuen. Trautner betont: „Ob die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, mehr Geld für sonderpädagogische Angebote oder unsere Unterstützung der Bahnhofsmissionen: Als Regierungsfraktion wissen wir, wo den Menschen in Bayern der Schuh drückt und wo wir mit zusätzlichen Mitteln bestehendes Engagement ‚pushen‘ können.“
Besonders im Fokus stehen dabei die Unterstützung der Inneren Sicherheit sowie Aufstockungen bei Bildung und Wissenschaft. Auch das ehrenamtliche Engagement und der Sport als wertvoller Kit unserer Gesellschaft werden unterstützt.
Was Trautner besonders freut: „Rund zwei Drittel unserer Fraktionsinitiativen gehen in den ländlichen Raum. Damit unterstützen wir besonders Projekte, die unmittelbar vor Ort wirken. Oft sind es gerade kleinere Initiativen in den Kommunen, bei denen der Staat mit vergleichsweise wenig Geld neue Kräfte für das Gemeinwohl entfesseln kann. Deshalb nutzen wir unsere Fraktionsinitiativen ganz gezielt, um die oftmals ehrenamtliche Arbeit in lokalen Projekten wertzuschätzen. Wenn wir Bayerns Spitzenposition halten möchten, brauchen wir den Einsatz der Menschen für unsere Gemeinschaft.“
Die Fraktionsinitiativen werden am 25. Februar im Haushaltsausschuss beraten und sollen am 9. April 2025 mit dem Nachtragshaushalt 2025 vom Landtag beschlossen werden.
Wie die Landtagsabgeordnete Carolina Trautner mitteilt, profitiert die Gemeinde Kutzenhausen von der Gigabitförderung des Freistaats.
Demnach wurde vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung der Gemeinde Kutzenhausen eine Zuwendung in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro für den Glasfaserausbau im Rahmen der Kofinanzierung nach der Bayerischen Gigabitrichtline 2.0 zugesagt.
„Der Freistaat steht an der Seite seiner Kommunen. Mit dieser Unterstützung kommen wir dem übergeordneten Ziel einer Gigabitversorgung näher. Es freut mich sehr, dass Kutzenhausen davon profitieren kann“, kommentierte Carolina Trautner die Nachricht, die sie vom zuständigen Staatsminister der Finanzen und Heimat, Albert Füracker, erhalten hat.
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