Am bewährten Übertrittsverfahren festhalten

Carolina Trautner - hinschauen, zuhören, kümmern

„Das bayerische Übertrittsverfahren hat sich bewährt und wir sollten nicht daran rütteln“, kommentiert die Landtagsabgeordnete Carolina Trautner die Forderungen der SPD nach einer Freigabe des Elternwillens, die durch ein von der SPD-Landtagsfraktion veröffentlichtes Gutachten unterstützt werden soll.

Als zuständige Berichterstatterin der CSU-Landtagsfraktion im Bildungsausschuss erinnert Trautner daran, dass sich der Landtag mit der Forderung unter anderem im April intensiv auseinander gesetzt hat. Dabei hat sich gezeigt, dass sich das bayerische Verfahren bewährt hat, was nicht zuletzt die Zustimmungswerte bei Eltern und Lehrern belegen.

„Wir stehen zu unserem differenzierten Schulsystem, das auf die individuellen Begabungen am besten eingehen kann. Eine Freigabe des Elternwillen würde den Druck auf die Kinder in der Folge eher erhöhen und bei einer falschen Schulwahl zu Frustration führen“, so Carolina Trautner weiter.

Sie ist weiter davon überzeugt, dass die Lehrer die Fähigkeiten der Kinder richtig einschätzen können und als Bildungsexperten ein gutes Gespür dafür haben, welche Schule im Anschluss an die Grundschule die richtige für das jeweilige Kind ist. Bereits im Jahr 2009 wurde der Elternwille entscheidend gestärkt, sodass seitdem auch bei der Note 4 in den Fächern Mathematik und Deutsch im Probeunterricht ein Übertritt an die angestrebte Schulart möglich ist.

Hinzu komme die hohe Durchlässigkeit des bayerischen Schulsystems, die viele Möglichkeiten offen lässt, auch über andere Wege die Hochschulberechtigung zu erwerben. „Die Berufs- und Zukunftschancen unserer Kinder entscheiden sich nicht nach der vierten Klasse“, führt Carolina Trautner weiter aus.

Einer möglichen Klage der SPD sieht sie gelassen entgegen, da der Bayerische Verfassungsgerichtshof zuletzt 2014 die Entscheidung getroffen hat, dass das Übertrittsverfahren im Freistaat verfassungskonform ist.

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